Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Haus an der Kreuzkirche

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen im Haus an der Kreuzkirche

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungs- und Eventräumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hauses an der Kreuzkirche (nachfolgend „Vermieter“ genannt) an den Mieter.

§ 2 Nutzungszeiten und Ruhezeiten

Die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter möglich.

Ab 22:00 Uhr muss strikt auf die Einhaltung der Ruhezeiten geachtet werden. Laute Gespräche, Musik oder Um-/Abbauarbeiten sind nicht mehr zulässig; es muss Zimmerlautstärke herrschen.

§ 3 Brandschutz und Rauchverbot

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie unmittelbar vor dem Eingangsbereich
untersagt.

Offenes Feuer und Kerzen sind strengstens verboten. Eine Rauchentwicklung löst die Rauchmelder aus. In diesem Fall werden Dachfenster dauerhaft geöffnet und können nur von der Feuerwehr gegen hohen Kostenaufwand wieder geschlossen werden. Diese Kosten trägt der Mieter.

§ 4 Inventar und Räumlichkeiten

Das Betreten des Stuhllagers ist ohne die Zustimmung durch einen Vertreter des Hauses nicht gestattet.

Die Entnahme von Tischen, Stühlen und anderem Mobiliar aus dem Lagerraum ist nicht zulässig und führt zu einer Nachberechnung.

Die Verwendung von Klebeband an Wänden, Böden oder Inventar ist verboten.

WCs (einschließlich Behinderten-WC im Untergeschoss) können mit den Raumschlüsseln aufgeschlossen werden. Es ist zwingend auf Sauberkeit und pfleglichen Umgang zu achten.

§ 5 Technik

Die Einweisung der Ton-, Licht- und Lüftungstechnik erfolgt bei der Raumübergabe.

Die Technik ist sorgsam zu behandeln. Eigenmächtige Änderungen sind zu vermeiden; andernfalls muss die Technik nach der Veranstaltung wieder in den Ursprungszustand versetzt werden.

§ 6 GEMA-Bestimmungen

Bei GEMA-pflichtigen Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, die Veranstaltung eigenständig bei der GEMA anzumelden. Der Mieter trägt alle anfallenden GEMA-Gebühren vollumfänglich selbst und stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

§ 7 Haftung und Versicherung

Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Räumlichkeiten oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Gäste, Teilnehmer der Veranstaltung oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden. Dem Mieter wird der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für die Dauer der Anmietung empfohlen.

§ 8 Reinigung und Entsorgung

Die Räume müssen beräumt und ohne grobe Verschmutzungen wieder zur vereinbarten Uhrzeit an den Vermieter übergeben werden.

Die Entsorgung von Müll, der über eine normale Menge (einen blauen Müllsack) hinausgeht, muss durch den Mieter selbst geschehen. Eine Entsorgung durch den Vermieter wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 9 Stornierungsfristen

Ein Rücktritt vom Vertrag ist wie folgt möglich:
Bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei.
Bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Miete.
Bis 1 Woche vor dem Termin: 80 % der vereinbarten Miete.
Danach (weniger als 7 Tage): 100 % der vereinbarten Miete.